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Startseite >> Verkehrszeichen  >> §50 Gefahrenzeichen 

§50 Gefahrenzeichen

"§ 49. Allgemeines über Gefahrenzeichen.

(1) Die Gefahrenzeichen kündigen an, dass sich in der Fahrtrichtung auf der Fahrbahn Gefahrenstellen befinden. Die Lenker von Fahrzeugen haben sich in geeigneter Weise, erforderlichenfalls durch Verminderung der Geschwindigkeit, der angekündigten Gefahr entsprechend zu verhalten.

(2) Auf Autobahnen sind die Gefahrenzeichen 250 m bis 400 m, auf anderen Straßen 150 m bis 250 m vor der Gefahrenstelle anzubringen, sofern sich aus § 50 nichts anderes ergibt.

(3) Wenn es jedoch der Verkehrssicherheit besser entspricht, sind die Gefahrenzeichen in einer anderen als im Abs. 2 bezeichneten Entfernung anzubringen. In einem solchen Fall ist auf Freilandstraßen unter dem Zeichen auf einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. a die Entfernung bis zur Gefahrenstelle anzugeben.

(4) Wenn sich Gefahrenstellen über einen längeren Straßenabschnitt erstrecken (wie etwa Gefälle, Schleudergefahr, Steinschlag, Wildwechsel u. a.) und dies nicht erkennbar ist oder nicht vermutet werden kann, so ist auf einer Zusatztafel nach § 54 Abs. 5 lit. b die Länge der Gefahrenstelle anzugeben. Innerhalb einer längeren Gefahrenstelle ist das betreffende Gefahrenzeichen zu wiederholen, wenn dies die Verkehrssicherheit erfordert. "

laut StVO in der geltenden Fassung.

Produkte §50 Gefahrenzeichen

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Bild Nummer Bezeichnung Preis (EUR) Menge Bestellen
Vergrößerte Darstellung 1903/2/0 §50/6d Andreaskreuz mehrgleisig, Kreuz senkrecht ab  222,90 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 2014/2/0 §50/6d Andreaskreuz mehrgleisig, Tafel ab  283,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1033/1/0 §50/7 Gefährliches Gefälle ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1030/1/0 §50/7a Starke Steigung ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1039/1/0 §50/8a Fahrbahnverengung beidseitig ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1036/1/0 §50/8b Fahrbahnverengung linksseitig ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1042/1/0 §50/8c Fahrbahnverengung rechtsseitig ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1045/1/0 §50/9 Baustelle ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1048/1/0 §50/10 Schleudergefahr ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1051/1/0 §50/10a Seitenwind ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1054/1/0 §50/10b Steinschlag ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1057/1/0 §50/10c Flugbetrieb ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1060/2/0 §50/11 Fußgängerübergang ab  69,10 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1063/2/0 §50/11a Radfahrerüberfahrt ab  69,10 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1066/2/0 §50/12 Kinder ab  69,10 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1069/1/0 §50/13a Achtung Tiere ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1072/1/0 §50/13b Achtung Wildwechsel ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1075/1/0 §50/14 Achtung Gegenverkehr ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 2829/1/0 §50/14a Achtung Falschfahrer ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
Vergrößerte Darstellung 1078/1/0 §50/15 Vorankündigung eines Lichtzeichens ab  51,70 Bestellung nur über Detailseite
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