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Startseite >> Verkehrszeichen  >> §50 Gefahrenzeichen 

§50/6c Baken 240 Meter links

"Diese Zeichen kündigen Eisenbahnübergänge an und sind beiderseits der Straße anzubringen; die Baken mit den 3 roten schräg gestellten Balken sind unter den in Z. 6a und 6b angeführten Zeichen ungefähr 240 m, die Baken mit 2 Balken ungefähr 160 m und die Baken mit einem Balken ungefähr 80 m vor dem Bahnübergang anzubringen. Diese Zeichen sind vor allen schienengleichen Eisenbahnübergängen auf Straßen, die für den Durchzugsverkehr von Bedeutung sind, dann anzubringen, wenn es sich um eine Haupt- oder Nebenbahn im Sinne des § 4 Eisenbahngesetz 1957, BGBl. Nr. 60/1957, handelt. In anderen Fällen sind die Baken dann anzubringen, wenn es die Verkehrssicherheit erfordert."

laut StVO in der geltenden Fassung.

Nummer Größe Ausführung Folientyp Preis (EUR) Menge Bestellen
2010/2/0 310x960/2 flach 2 €  81,60
2010/3/0 310x960/2 flach 3 €  99,60
2010/2/1 310x960/2 Alform 2 €  113,40
2010/3/1 310x960/2 Alform 3 €  127,50
2010/2/4 310x960/2 C-Sign 2 €  94,50
2010/3/4 310x960/2 C-Sign 3 €  116,80
2011/2/0 380x1200/2 flach 2 €  119,30
2011/3/0 380x1200/2 flach 3 €  136,50
2011/2/1 380x1200/2 Alform 2 €  163,30
2011/3/1 380x1200/2 Alform 3 €  173,20

Alle Preise netto.

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